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   AG Eutin, 18.09.2003 - 6 C 173/02   

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https://dejure.org/2003,18039
AG Eutin, 18.09.2003 - 6 C 173/02 (https://dejure.org/2003,18039)
AG Eutin, Entscheidung vom 18.09.2003 - 6 C 173/02 (https://dejure.org/2003,18039)
AG Eutin, Entscheidung vom 18. September 2003 - 6 C 173/02 (https://dejure.org/2003,18039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Busunfall; Voraussetzungen für ein Verschulden bei einer Rechtsgutverletzung ; Verschulden bei einer Rechtsgutsverletzung durch Unterlassen; Voraussetzungen für das Entstehen von Verkehrssicherungspflichten

  • reise-recht-wiki.de

    Eigenverschulden des nicht angeschnallten Fahrgastes bei Sturz aus dem Sitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 853
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Fahrgaststurz bei normal ruckendem Linienbus

    Auszug aus AG Eutin, 18.09.2003 - 6 C 173/02
    Jeder Fahrgast eines Busses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (vgl. OLG Frankfurt NZV 2002, 367 und OLG Köln Versicherungsrecht 2000, 1120).
  • OLG Köln, 19.03.1999 - 19 U 156/98

    Sorgfaltsanforderungen an einen Busfahrer beim Anfahren einer Haltestelle

    Auszug aus AG Eutin, 18.09.2003 - 6 C 173/02
    Jeder Fahrgast eines Busses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (vgl. OLG Frankfurt NZV 2002, 367 und OLG Köln Versicherungsrecht 2000, 1120).
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